Grad der Behinderung

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Moderator: Hedha

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Sam
Beiträge: 26
Registriert: 27 Mär 2020, 19:42

Je nach Art und Schwere der Dystonieerkrankung kann man versuchen einen Grad der Behinderung (GdB) zu erlangen.

Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbindert und kann Nachteilsausgleiche geltend machen. Diese sind Bsp: Zusatzurlaub, Kündigungsschutz (bezieht sich nur auf Kündigungen im Bezug auf die vorhandenen Krankheit), Steuervergünstigungen,...

Der GdB muss beim Versorgungsamt beantragt werden. Es gibt hierfür Vordrucke. Hier gibt man alle seine Einschränkungen an, seine Ärzte usw. Sollte man Probleme mit dem Ausfüllen haben, helfen die Ämter gerne weiter. Dann gibt man diesen Vordruck am besten mit vorhandenen Berichten ab. Dies spart Zeit bei der Bearbeitung.

Wichtig ist, dass die berichtenden Ärzte ausführlich die Einschränkungen beschreiben. Sind diese nicht beschrieben, darf sie der begutachtende Arzt sich die Einschränkungen nicht selbst herleiten. Fehlt diese Beschreibung der Auswirkung, kommt es oft zu einem niedrigen GdB.

Die Versorgungsämter entscheiden dann anschließend nach der sogenannten "Knochentaxe". Dies ist eine lange Liste aller Erkrankungen mit Vorgaben an die sich die Versorgungsämter zu halten haben. Sie haben leider keine freie Auswahl bei der Höhe des GdB.

Bitte bedenkt dies. Viele Mitarbeiter in den Ämtern sind sehr hilfreich und sie tun auch nur ihre Arbeit und haben hierfür Vorgaben, auch wenn uns diese manchmal nicht gefallen.
Luzie
Beiträge: 1
Registriert: 28 Mär 2020, 13:24

Immer hilfreich ist auch eine Auflistung der Tätigkeiten, die man durch die Erkrankung nur noch eingeschränkt, gar nicht mehr oder nur mit Hilfe machen kann, dem Antrag bzw. spätestens bei einem evtl. Widerspruch beizulegen. Insbesondere liegt der Schwerpunkt hier auf dem alltäglichen Leben: z.B. Einkaufen, putzen, kochen, soziale Teilhabe (Kino, Konzerte, usw.), durch die Erkrankung resultierende psychische Probleme (depressive Verstimmungen, Ängste, Isolation). Schwierigkeiten im Arbeitsleben ist zweitrangig, sollten aber trotzdem am Ende mit aufgeführt werden.
Sam
Beiträge: 26
Registriert: 27 Mär 2020, 19:42

Ja, allerdings zählen eben die Berichte des Arztes meistens mehr und da heute persönliche Gutachten oftmals gar nicht mehr möglich sind, da nur noch wenige Ärzte für die Versorgungsämter arbeiten, ist es dann ein harter Kampf.
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