Versorgungsamt und Gutachten
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Versorgungsamt und Gutachten
Hallo ihr Lieben,
war gestern beim Rechtsanwalt des VDK `s.Der Ra meinte um Erfolg zu haben brauchte ich ein Gutachten, weil in meinem Widerspruch zwar stand das ich im Moment nur ca . 1 Std arbeiten kann mich dann aber wieder ausruhen müsse..Er meint es muss da stehen wie lange ich mich ausruhe..und genau das soll im Gutachten stehen...
Bin es im Moment so leid..Habe mit meinem Hausarzt gesprochen, der meinte das so ein Gutachten viel Geld kosten würde ....kann das nicht anders gehen??
Hoffe ihr habt eine Idee...
liebe Grüße
Conny
war gestern beim Rechtsanwalt des VDK `s.Der Ra meinte um Erfolg zu haben brauchte ich ein Gutachten, weil in meinem Widerspruch zwar stand das ich im Moment nur ca . 1 Std arbeiten kann mich dann aber wieder ausruhen müsse..Er meint es muss da stehen wie lange ich mich ausruhe..und genau das soll im Gutachten stehen...
Bin es im Moment so leid..Habe mit meinem Hausarzt gesprochen, der meinte das so ein Gutachten viel Geld kosten würde ....kann das nicht anders gehen??
Hoffe ihr habt eine Idee...
liebe Grüße
Conny
- connyt123
- Beiträge: 69
- Registriert: 19 Nov 2009, 17:57
- Wohnort: NRW
Re: Versorgungsamt und Gutachten
Der Hausarzt hat doch alle Facharztbriefe und kennt Dich gut. Er könnte die Ergebnisse der Fachärzte zusammenfassen und den Schluss ziehen - auch weil er Dich gut kennt - das die Ruhezeit x Stunden beträgt oder den Tagesablauf erheblich stört..............
Herzliche Grüße Gerd
- Gerd
- Beiträge: 2690
- Registriert: 25 Okt 2005, 19:43
Re: Versorgungsamt und Gutachten
Hallo Gerd,
nun ja die Facharzt Befunde liegen ja beim Versorgungsamt. Habe heute morgen mit meinem HA gesprochen, der meinte aber es müsse ein Facharzt das Gutachten schreiben oder eben der Betriebsarzt.
Denke ich rufe den RA morgen nochmal an. Er muss doch auch eine Stellungnahme abgeben. Wenn das nicht klappt lass ich es ...habe echt keine Lust mehr zu kämpfen..Warte jetzt immer noch auf den Bescheid wann ich zur Reha fahre..
Gruß
Conny
nun ja die Facharzt Befunde liegen ja beim Versorgungsamt. Habe heute morgen mit meinem HA gesprochen, der meinte aber es müsse ein Facharzt das Gutachten schreiben oder eben der Betriebsarzt.
Denke ich rufe den RA morgen nochmal an. Er muss doch auch eine Stellungnahme abgeben. Wenn das nicht klappt lass ich es ...habe echt keine Lust mehr zu kämpfen..Warte jetzt immer noch auf den Bescheid wann ich zur Reha fahre..
Gruß
Conny
- connyt123
- Beiträge: 69
- Registriert: 19 Nov 2009, 17:57
- Wohnort: NRW
Re: Versorgungsamt und Gutachten
Hallo Conny,
Du bist doch in relativ "kurzer" Zeit schon sehr weit gekommen. Nicht aufgeben
Die Arztbriefe müsste doch Dein HA haben. (Ich mache mir von allen Kopien).
Wer hat denn festgestellt, dass Du 1 Std. arbeiten kannst? MDK? Neurologe? Der müsste das mit der Pause ergänzen.
Der RA kann ja nur aus den Befunden sein Statement erstellen, aber nicht festlegen ob und wieviel Du arbeiten kannst. Er braucht eine "Vorlage". Also nochmal Ärzte abklappern. Würde ich persönlich machen - nicht telefonisch. Ich würde auf jeden Fall vom HA eine Zusammenstellung verlangen.
Viel Erfolg,
Marion
Du bist doch in relativ "kurzer" Zeit schon sehr weit gekommen. Nicht aufgeben
Die Arztbriefe müsste doch Dein HA haben. (Ich mache mir von allen Kopien).
connyt123 hat geschrieben:weil in meinem Widerspruch zwar stand das ich im Moment nur ca . 1 Std arbeiten kann mich dann aber wieder ausruhen müsse
Wer hat denn festgestellt, dass Du 1 Std. arbeiten kannst? MDK? Neurologe? Der müsste das mit der Pause ergänzen.
Der RA kann ja nur aus den Befunden sein Statement erstellen, aber nicht festlegen ob und wieviel Du arbeiten kannst. Er braucht eine "Vorlage". Also nochmal Ärzte abklappern. Würde ich persönlich machen - nicht telefonisch. Ich würde auf jeden Fall vom HA eine Zusammenstellung verlangen.
Viel Erfolg,
Marion
- marion939
- Beiträge: 43
- Registriert: 29 Sep 2009, 22:04
- Wohnort: Unterfranken
Re: Versorgungsamt und Gutachten
Hallo Conny,
vielleicht ist dir das eine Hilfe:
Musterbrief -
Absender:
Name
Adresse
Geburtsdatum
MdK/DRV /welche Behörde auch immer....
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte um Auskunft über die bei Ihnen gespeicherten Daten. Hinweisen möchte ich auf SGB V § 276 Abs. 3 und SGB X § 25:
Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
Zum Ersatz Ihrer Aufwendungen bin ich gerne bereit. Ich bitte zum Zusendung an meine Adresse.
Mit o.a. Schreiben habe ich eine Kopie meines DRV-Gutachtens erhalten können.
Freundliche Grüße
Lara
vielleicht ist dir das eine Hilfe:
Musterbrief -
Absender:
Name
Adresse
Geburtsdatum
MdK/DRV /welche Behörde auch immer....
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte um Auskunft über die bei Ihnen gespeicherten Daten. Hinweisen möchte ich auf SGB V § 276 Abs. 3 und SGB X § 25:
Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
Zum Ersatz Ihrer Aufwendungen bin ich gerne bereit. Ich bitte zum Zusendung an meine Adresse.
Mit o.a. Schreiben habe ich eine Kopie meines DRV-Gutachtens erhalten können.
Freundliche Grüße
Lara
- Lara
- Beiträge: 320
- Registriert: 02 Mär 2005, 10:35
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